SGB V: Krankenversicherung
SGB V betrifft medizinische Versorgung über die gesetzliche Krankenversicherung. In der häuslichen Pflege ist besonders die ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege relevant. Behandlungspflege wie bestimmte Medikamentengaben, Injektionen oder Verbandswechsel kann unter den jeweiligen Voraussetzungen hierüber laufen.
SGB XI: Pflegeversicherung
SGB XI unterstützt Menschen mit Pflegebedürftigkeit. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel sowie weitere Leistungen – jeweils abhängig von Pflegegrad und Voraussetzungen.
Die praktische Abgrenzung
| Beispiel | Typischer Rechtsbereich |
|---|---|
| Ärztlich verordnete Medikamentengabe | SGB V |
| Körperbezogene Pflege durch ambulanten Pflegedienst | SGB XI |
| Pflegegeld | SGB XI |
| Ärztlich verordneter Verbandswechsel | SGB V |
| Entlastungsbetrag | SGB XI |
Die Tabelle ist eine Orientierung. Im Einzelfall entscheidet die konkrete Leistung und Rechtsgrundlage.
Warum beide Systeme parallel relevant sein können
Eine pflegebedürftige Person kann zugleich einen Pflegegrad haben und medizinische Behandlungspflege benötigen. Dann laufen Leistungen parallel über Pflege- und Krankenversicherung. Gute Versorgungsplanung trennt die Finanzierung, koordiniert aber die praktische Durchführung.
Typischer Fehler: Budgets vermischen
Pflegesachleistungen nach SGB XI sind nicht einfach ein allgemeines Budget für jede Dienstleistung des Pflegedienstes. Ebenso ersetzt eine SGB-V-Verordnung keinen Pflegegrad. Bei unklarer Zuordnung sollten Pflegekasse, Krankenkasse, Arzt und Pflegedienst frühzeitig klären, wer wofür zuständig ist.
Häufige Fragen
Kann ein Pflegedienst SGB V und SGB XI gleichzeitig erbringen?
Ja, sofern er für die jeweiligen Leistungen zugelassen ist und die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Brauche ich für SGB-V-Behandlungspflege einen Pflegegrad?
Nicht grundsätzlich. Maßgeblich sind die Voraussetzungen der Krankenversicherung und die ärztliche Verordnung.
Ist Pflegegeld eine Krankenkassenleistung?
Nein. Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI.
Quellen und fachliche Grundlage
Für diesen Beitrag wurden vorrangig amtliche beziehungsweise fachlich zuständige Primärquellen verwendet. Leistungsbeträge und Rechtslage können sich ändern.
Redaktion: KS Pflegedienst Plus GmbH · Stand: 6. Oktober 2026 · Inhaltliche Grundlage: amtliche Primärquellen und die jeweils genannte Rechtslage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
