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Pflegeleistungen

Pflegegeld 2026: Höhe, Voraussetzungen und Verwendung

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad: Voraussetzungen, aktuelle Beträge und wichtige Hinweise für Pflegebedürftige und Angehörige.

Kurzantwort

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird. 2026 beträgt es monatlich 347 €, 599 €, 800 € oder 990 € – abhängig vom Pflegegrad.

Pflegegeld 2026 nach Pflegegrad

PflegegradPflegegeld pro Monat
1kein reguläres Pflegegeld
2347 €
3599 €
4800 €
5990 €

Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es ist dafür gedacht, die selbst organisierte häusliche Pflege zu unterstützen.

Voraussetzungen

Pflegegeld setzt grundsätzlich mindestens Pflegegrad 2 und häusliche Pflege voraus. Die Pflege muss in geeigneter Weise sichergestellt sein. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss zudem die gesetzlich vorgesehenen Beratungseinsätze beachten.

Pflegegeld ist nicht als Lohn der pflegenden Angehörigen ausgestaltet. Die pflegebedürftige Person kann jedoch frei entscheiden, wie sie das Geld im Rahmen der häuslichen Pflege verwendet.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Professionelle Hilfe und Pflegegeld schließen sich nicht aus. Über die Kombinationsleistung können Pflegesachleistungen anteilig genutzt werden; das Pflegegeld wird dann entsprechend dem nicht genutzten Sachleistungsanteil anteilig gezahlt.

Rechenhilfe

Nutzen Sie unseren Pflegeleistungsrechner, um die Größenordnung einer Kombination aus Sachleistung und Rest-Pflegegeld zu verstehen. Für die tatsächliche Abrechnung ist die Pflegekasse maßgeblich.

Wann Pflegegeld allein nicht ausreicht

Pflegegeld beantwortet nicht die Frage, ob der Pflegebedarf fachlich und organisatorisch gut abgesichert ist. Wenn Angehörige überlastet sind, behandlungspflegerische Maßnahmen erforderlich werden oder regelmäßige Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität oder Betreuung nötig ist, sollte zusätzliche professionelle Hilfe geprüft werden.

Beratungseinsatz im Blick behalten

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI beachten. Seit 2026 gilt grundsätzlich für Pflegegrade 2 bis 5 ein halbjährlicher Rhythmus; bei Pflegegrad 4 und 5 kann auf Wunsch weiterhin vierteljährlich beraten werden. Die konkrete Terminpflicht sollte mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

Häufige Fragen

Wird Pflegegeld auf Einkommen angerechnet?

Die steuer- und sozialrechtliche Behandlung hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Für individuelle Fragen sollten Steuerberatung oder zuständige Stellen einbezogen werden.

Kann ich trotz Pflegedienst Pflegegeld bekommen?

Ja, im Rahmen einer Kombinationsleistung kann anteiliges Pflegegeld verbleiben.

Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?

Nein, reguläres Pflegegeld beginnt bei Pflegegrad 2.

Quellen und fachliche Grundlage

Für diesen Beitrag wurden vorrangig amtliche beziehungsweise fachlich zuständige Primärquellen verwendet. Leistungsbeträge und Rechtslage können sich ändern.

Redaktion: KS Pflegedienst Plus GmbH · Stand: 6. Oktober 2026 · Inhaltliche Grundlage: amtliche Primärquellen und die jeweils genannte Rechtslage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

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