KS Pflegedienst Plus GmbH · Neue Patienten sind willkommenTelefon: 06103 2700 665WhatsApp: 0177 6946 370
Pflege & Krankenfahrten in der KS Gruppe

Pflege & Krankenfahrten –
aufeinander abgestimmt

Nach dem Krankenhaus nach Hause kommen. Dort gut versorgt sein. Den nächsten Arzttermin erreichen. Wir bringen Pflege und Krankenfahrten zusammen – damit Sie und Ihre Angehörigen weniger selbst koordinieren müssen.

Für Dreieich, Neu-Isenburg und weitere Orte im Rhein-Main-Gebiet.

Für Pflegebedürftige

Unterstützung, die zusammenpasst.

Pflege zu Hause und notwendige Fahrten werden gemeinsam mit Ihnen geplant.

Für Angehörige

Weniger selbst organisieren.

Sie müssen Pflege und Fahrten nicht bei jeder Veränderung von Grund auf neu zusammenstellen.

Für den Alltag

Klarheit über den nächsten Schritt.

Wir besprechen Zuständigkeiten, Termine und die benötigten Unterlagen vorab.

So greifen unsere Leistungen ineinander

Von der Entlassung bis zum nächsten Arzttermin.

Wir denken die Wege zwischen Krankenhaus, Zuhause und Arztpraxis mit. Die konkrete Versorgung und die Fahrten stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

01 / ENTLASSUNG

Die Rückkehr nach Hause vorbereiten.

Sie nennen uns den geplanten Entlassungstermin, den Wohnort und die benötigte Unterstützung. Mit Ihrem Einverständnis stimmen wir die nächsten Schritte mit Ihnen, Ihren Angehörigen und den beteiligten Stellen ab.

02 / HEIMFAHRT

Die passende Krankenfahrt planen.

Die KS Krankenfahrdienst GmbH übernimmt die vereinbarte Fahrt. Beförderungsbedarf, Termin und die Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme werden vorab geklärt.

03 / PFLEGE ZU HAUSE

Im vertrauten Umfeld versorgt sein.

KS Pflegedienst Plus übernimmt die vereinbarten Pflegeleistungen. Dazu können Grundpflege, Haushaltshilfe und ärztlich verordnete Behandlungspflege wie Medikamentengabe gehören.

Unsere Pflegeleistungen ansehen →
04 / WEITERE TERMINE

Auch den nächsten Weg mitdenken.

Steht ein Arzttermin, eine geplante Krankenhausaufnahme oder eine erneute Entlassung an, können wir die benötigte Fahrt und die Pflegeplanung wieder aufeinander abstimmen.

Entlastung für die Familie

Sie bleiben Angehörige.
Wir unterstützen bei der Organisation.

Wenn ein Elternteil Pflege benötigt, kommen oft viele Aufgaben gleichzeitig zusammen. Sie möchten da sein – und müssen nebenbei Fahrten, Termine und Hilfe zu Hause organisieren.

Die Verbindung aus Pflegedienst und Krankenfahrdienst innerhalb der KS Gruppe erleichtert diese Abstimmung. Sie haben mehr Raum für persönliche Nähe, während wir die vereinbarten Leistungen gemeinsam mit Ihnen organisieren.

Weniger Abstimmungsaufwand. Mehr Überblick. Mehr Zeit füreinander.
Zwei Unternehmen, abgestimmte Unterstützung

Sie wissen, wer sich um was kümmert.

PFLEGE ZU HAUSE

KS Pflegedienst Plus GmbH

Ihr Ansprechpartner für den Pflegebedarf, die vereinbarten Leistungen und die Versorgung im häuslichen Umfeld.

Mehr zur Behandlungspflege →
KRANKENFAHRTEN

KS Krankenfahrdienst GmbH

Unser Unternehmen innerhalb der KS Gruppe für vereinbarte Krankenfahrten zu Arztterminen, ins Krankenhaus und nach Hause.

KS Krankenfahrdienst kennenlernen ↗

Pflege und Beförderung sind eigenständige Leistungen der jeweiligen Gesellschaft. Welche Leistungen, Termine und Kosten für Sie gelten, wird vor der Übernahme geklärt.

Kosten verständlich erklärt

Wann übernimmt die Krankenkasse die Fahrt?

Gesetzliche Krankenkassen können medizinisch notwendige Fahrten übernehmen. Entscheidend sind der Anlass der Fahrt, die ärztliche Verordnung und – soweit erforderlich – eine vorherige Genehmigung. Nicht jeder Arztbesuch ist automatisch eine Kassenleistung.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen für Ihre geplante Fahrt benötigt werden. Eine Kostenübernahme wird nicht pauschal zugesagt.

Das sollten Sie wissen

  • Für ambulante Behandlungen gelten besondere Voraussetzungen. Bei Krankenfahrten können etwa Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung relevant sein.
  • Je nach Fahrt und Beförderungsmittel kann eine vorherige Genehmigung nötig sein. Die Auswahl richtet sich nach dem medizinischen Bedarf.
  • In der Regel fällt eine gesetzliche Zuzahlung an: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Eine anerkannte Zuzahlungsbefreiung wird berücksichtigt.

Pflegeleistungen werden gesondert nach dem individuellen Anspruch und den vereinbarten Leistungen abgerechnet.

Informationen zur Kostenübernahme: Gemeinsamer Bundesausschuss · Bundesgesundheitsministerium. Stand: 23.10.2026.

Häufige Fragen von Angehörigen

Kann ich die Unterstützung für meine Eltern anfragen?

Ja. Nennen Sie uns zunächst den Wohnort, den gewünschten Beginn und welche Unterstützung benötigt wird. Die weitere Abstimmung erfolgt mit dem Einverständnis der betroffenen Person beziehungsweise der berechtigten Vertretung.

Muss ich Pflege und Krankenfahrten als Paket buchen?

Nein. Pflege und Krankenfahrten sind eigenständige Leistungen. Wir klären mit Ihnen, welche Unterstützung Sie tatsächlich benötigen und welche Leistungen wir übernehmen können.

Können Sie direkt nach einer Krankenhausentlassung unterstützen?

Fragen Sie möglichst frühzeitig mit dem geplanten Entlassungstermin an. Wir prüfen Pflegebedarf, Fahrtermin und Verfügbarkeit. Der Beginn wird persönlich vereinbart; eine Anfrage ist noch keine Versorgungszusage.

Sind alle Fahrten kostenlos?

Nein. Die Kostenübernahme hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Eine Verordnung, gegebenenfalls eine Genehmigung und eine gesetzliche Zuzahlung können erforderlich sein. Wir klären die geplante Leistung vorab mit Ihnen.

Der erste Schritt darf einfach sein

Erzählen Sie uns, welche Unterstützung Sie brauchen.

Eine geplante Entlassung, Pflege zu Hause oder der nächste Arzttermin: Wir besprechen mit Ihnen, wie Pflege und Krankenfahrten sinnvoll zusammenpassen.

Für den ersten Kontakt genügen Wohnort und Rückrufmöglichkeit. Bitte keine medizinischen Befunde über das Formular senden.

Ihre Erfahrung zählt.

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