Welche Pflegehilfsmittel es gibt
Grundsätzlich wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden. Technische Hilfsmittel können beispielsweise bestimmte Pflegebetten oder Lagerungshilfen sein. Verbrauchsprodukte werden regelmäßig benötigt und verbraucht. Welche Produkte im Einzelfall anerkannt sind, richtet sich nach den geltenden Regelungen und Verzeichnissen.
Verbrauchsprodukte: 42 Euro monatlich
2026 können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden. Das ist kein frei verfügbares Geldbudget; es geht um erstattungsfähige Produkte und die jeweils geltenden Abrechnungswege.
Technische Pflegehilfsmittel
Bei technischen Pflegehilfsmitteln gelten andere Regeln. Das BMG weist für volljährige Versicherte grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, aus, soweit keine Befreiung oder andere Regel greift. Häufig werden technische Hilfsmittel leihweise bereitgestellt.
Was vor der Bestellung geklärt werden sollte
- Passt das Hilfsmittel zum tatsächlichen Pflegeproblem?
- Ist eine Antragstellung oder Verordnung erforderlich?
- Ist der Anbieter zugelassen beziehungsweise abrechnungsfähig?
- Welche Eigenanteile können entstehen?
- Wer erklärt die sichere Nutzung?
Hilfsmittel mit Pflegeplanung verbinden
Ein Hilfsmittel ist dann besonders wertvoll, wenn es ein konkretes Problem löst: Transfers sicherer machen, Angehörige körperlich entlasten oder Selbstständigkeit fördern. Prüfen Sie deshalb nicht nur, was „zusteht“, sondern welchen praktischen Nutzen das Produkt im Alltag hat.
Häufige Fragen
Sind die 42 Euro frei auszahlbar?
Nein. Der Betrag bezieht sich auf erstattungsfähige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Brauche ich für Pflegehilfsmittel einen Pflegegrad?
Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung setzen grundsätzlich Pflegebedürftigkeit und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Sind medizinische Hilfsmittel dasselbe?
Nein. Hilfsmittel der Krankenversicherung und Pflegehilfsmittel der Pflegeversicherung können unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen haben.
Quellen und fachliche Grundlage
Für diesen Beitrag wurden vorrangig amtliche beziehungsweise fachlich zuständige Primärquellen verwendet. Leistungsbeträge und Rechtslage können sich ändern.
Redaktion: KS Pflegedienst Plus GmbH · Stand: 6. Oktober 2026 · Inhaltliche Grundlage: amtliche Primärquellen und die jeweils genannte Rechtslage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
