Für wen der Beratungseinsatz wichtig ist
Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der praktischen Unterstützung der Pflegepersonen. Besonders relevant ist er für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und ihre Pflege überwiegend selbst organisieren.
Häufigkeit 2026
Nach der seit 2026 geltenden Regelung ist der verpflichtende Beratungsbesuch für Pflegegrade 2 bis 5 grundsätzlich einmal je Halbjahr vorgesehen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können freiwillig weiterhin vierteljährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Pflegegrad 1 kann Beratung freiwillig nutzen.
Lassen Sie sich den für Ihren Fall maßgeblichen Zeitraum von der Pflegekasse bestätigen. Bei versäumten Pflichtberatungen können Folgen für das Pflegegeld entstehen.
Was beim Termin besprochen wird
- Aktuelle Pflegesituation und Veränderungen.
- Belastung und Fragen der Pflegepersonen.
- Mögliche Hilfsmittel oder Anpassungen.
- Hinweise zu Pflege- und Entlastungsangeboten.
- Sicherheits- und Qualitätsaspekte der häuslichen Pflege.
Vorbereitung
Notieren Sie seit dem letzten Termin eingetretene Veränderungen und konkrete Fragen. Wenn Transfers schwieriger, Stürze häufiger oder Angehörige überlastet sind, sollte das offen angesprochen werden. Der Beratungseinsatz ist kein Test, den man „bestehen“ muss, sondern soll Risiken erkennen und Unterstützung ermöglichen.
Wenn zusätzlich ein Pflegedienst gebraucht wird
Wenn sich im Gespräch zeigt, dass die bisherige private Versorgung nicht mehr ausreicht, können Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung geprüft werden. Dann sollte konkret geplant werden, welche Aufgaben professionell übernommen werden sollen.
Häufige Fragen
Wie oft ist der Pflichttermin 2026?
Grundsätzlich halbjährlich bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Pflichtberatungsbesuch vorliegen.
Können Pflegegrad 4 und 5 häufiger beraten werden?
Ja, zusätzlich kann freiwillig weiterhin eine vierteljährliche Beratung genutzt werden.
Kann der Termin per Video stattfinden?
Für Videosprechstunden gelten gesetzliche Voraussetzungen und Übergangsregelungen. Der erste Beratungseinsatz muss persönlich in der Häuslichkeit stattfinden; die aktuelle Zulässigkeit sollte beim Anbieter beziehungsweise der Pflegekasse geprüft werden.
Quellen und fachliche Grundlage
Für diesen Beitrag wurden vorrangig amtliche beziehungsweise fachlich zuständige Primärquellen verwendet. Leistungsbeträge und Rechtslage können sich ändern.
Redaktion: KS Pflegedienst Plus GmbH · Stand: 6. Oktober 2026 · Inhaltliche Grundlage: amtliche Primärquellen und die jeweils genannte Rechtslage. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.
